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Hyperlizer Folien-Visualizer
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

BlackHexagon UG (haftungsbeschränkt) für den Dienst Hyperlizer · Stand: 10. September 2026

Impressum Datenschutz AGB AVV

§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner

  1. Diese Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen der BlackHexagon UG (haftungsbeschränkt), Am Holderspfad 139, 47809 Krefeld, vertreten durch den Geschäftsführer Norbert Hans Traut („Anbieter") und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB („Händler") über die Nutzung des Dienstes Hyperlizer.
  2. Der Dienst richtet sich ausschließlich an Unternehmer. Verbraucher können ihn nicht bestellen.
  3. Abweichende Bedingungen des Händlers gelten nur, wenn der Anbieter ihnen schriftlich zugestimmt hat.

§ 2 Leistungsbeschreibung

  1. Hyperlizer ist ein KI-gestützter Folien-Visualizer. Endkunden des Händlers laden ein Foto ihres Fahrzeugs hoch, wählen eine Folie aus dem Katalog des Händlers und erhalten ein erzeugtes Bild („Render"), das das Fahrzeug in dieser Folie zeigt.
  2. Der Anbieter stellt hierfür bereit: (a) den zentralen Render-Dienst mit Schnittstelle, (b) je nach Vereinbarung ein Plugin für Shopware 5 oder Shopware 6, ein JavaScript-Widget zur Einbindung in andere Shopsysteme und Websites oder einen eigenständigen Hyperlizer-Link für die Nutzung ohne Shop (etwa im Ladengeschäft auf Tablet oder PC), (c) einen Mandantenzugang mit Katalog, Kontingent, erlaubten Domains und Statistik, (d) teilbare Ergebnisseiten für Endkunden.
  3. Renders sind computergenerierte Visualisierungen. Sie geben Farbe, Finish und Wirkung einer Folie näherungsweise wieder und stellen keine verbindliche Farb- oder Produktzusage dar. Der Anbieter schuldet die Erzeugung eines Renders, nicht ein bestimmtes gestalterisches Ergebnis.
  4. Jedes erzeugte Render trägt unten rechts eine dezente Wortmarke „Hyperlizer" (Logo). Mit der Logo-Option nach § 4 Abs. 5 oder im Tarif Pro wird stattdessen ein vom Händler bereitgestelltes Logo eingesetzt. Der Händler sichert zu, über die erforderlichen Rechte an diesem Logo zu verfügen.
  5. Der Anbieter darf den Dienst weiterentwickeln, insbesondere das eingesetzte KI-Modell oder den Modellanbieter wechseln, sofern die Leistung im Wesentlichen erhalten bleibt.

§ 3 Vertragsschluss, Einrichtung

  1. Der Händler bestellt per E-Mail oder über das auf der Website angegebene Verfahren. Der Vertrag kommt mit der Auftragsbestätigung des Anbieters oder mit Freischaltung des Mandanten zustande.
  2. Die Einrichtung ist im Tarif enthalten; eine Einrichtungsgebühr fällt nicht an. Auf Wunsch übernimmt der Anbieter den Katalog des Händlers kostenlos aus dessen Shop oder aus einer Liste (z. B. CSV-Datei) des Händlers. Der Händler kann den Dienst auch selbst einbinden (Plugin, Widget oder eigener Link) und seinen Katalog selbst pflegen.
  3. Der Händler benennt die Websites bzw. Shops (Domains), auf denen der Dienst eingebunden wird; deren zulässige Anzahl richtet sich nach dem gewählten Tarif. Der öffentliche Schlüssel ist an diese Domains gebunden; der geheime Schlüssel ist vertraulich zu behandeln und nur serverseitig zu verwenden.

§ 4 Tarife, Kontingent, Paketwechsel, Logo-Option

  1. Die Nutzung wird über ein monatliches Abonnement abgerechnet. Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung auf der Website genannten Tarife, derzeit jeweils netto je Monat: Starter 49 € (150 Bilder je Monat, 1 Website oder Shop), Business 99 € (400 Bilder je Monat, bis zu 3 Websites oder Shops), Pro 199 € (1.000 Bilder je Monat, unbegrenzte Zahl an Websites oder Shops, eigenes Logo inklusive).
  2. Ein Bild entspricht einem erfolgreich erzeugten Render. Fehlgeschlagene Renders (Fehlermeldung des Dienstes, Abbruch, kein Ergebnisbild) werden dem Kontingent nicht belastet.
  3. Das Kontingent gilt je Abrechnungsmonat; das ist der Zeitraum vom Tag der Freischaltung bis zum gleichen Tag des Folgemonats. Fehlt dieser Tag im Folgemonat, endet der Abrechnungsmonat mit dessen letztem Tag. Bei einem Paketwechsel werden die im laufenden Abrechnungsmonat bereits verbrauchten Bilder auf das neue Kontingent angerechnet. Nicht genutzte Bilder verfallen am Ende des Abrechnungsmonats; sie werden weder in den Folgemonat übertragen noch ausgezahlt. Davon unberührt bleibt die anteilige Erstattung bereits gezahlter Beträge, wenn der Händler den Vertrag außerordentlich kündigt, weil er einem neuen Unterauftragsverarbeiter widerspricht (§ 5 Abs. 2 des Auftragsverarbeitungsvertrags).
  4. Bilder über das monatliche Kontingent hinaus werden nicht gesondert berechnet; eine automatische Mehrberechnung findet nicht statt. Der Händler wird per E-Mail informiert, wenn 20 % des Kontingents verbleiben. Ist das Kontingent aufgebraucht, stehen bis zu einem Paketwechsel nach Abs. 6 oder bis zum Beginn des nächsten Abrechnungsmonats keine weiteren Bilder zur Verfügung.
  5. Logo-Option: In den Tarifen Starter und Business kann der Händler gegen 19 € netto je Monat sein eigenes Logo anstelle der Wortmarke „Hyperlizer" auf den Rendern einsetzen lassen. Im Tarif Pro ist die Logo-Option enthalten. Das Logo liefert der Händler in geeigneter Form (PNG oder SVG); der Anbieter hinterlegt es im Mandanten.
  6. Paketwechsel: Der Händler kann jederzeit in ein größeres Paket wechseln. Der Wechsel gilt sofort; das höhere Kontingent steht ab dem Wechsel zur Verfügung, und für den Rest des laufenden Abrechnungsmonats wird die Differenz zum bisherigen Tarif anteilig nach verbleibenden Tagen berechnet. Ein Wechsel in ein kleineres Paket ist jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats möglich. Ein Aufschlag für den Wechsel fällt nicht an.
  7. Der Anbieter kann je Mandant Tageslimits für Endkunden (Standard: 3 Bilder je Anschluss und Tag) und Schutzmaßnahmen gegen Missbrauch einsetzen. Der Händler kann das Limit im Rahmen des Zumutbaren anpassen lassen.

§ 5 Preise, Zahlung

  1. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
  2. Der Monatstarif und die Logo-Option sind monatlich im Voraus zu zahlen. Derzeit erfolgt die Zahlung auf Rechnung; Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen fällig, die erste Freischaltung nach Zahlungseingang. Die Abwicklung über einen Zahlungsdienstleister (vorgesehen: Stripe) wird eingeführt; sobald sie verfügbar ist, wird sie hier und in der Datenschutzerklärung benannt, und der Zugang verlängert sich dann mit jeder Zahlung um einen Abrechnungsmonat. Der anteilige Differenzbetrag aus einem Wechsel in ein größeres Paket (§ 4 Abs. 6) wird mit der nächsten Rechnung abgerechnet. Eine Einrichtungsgebühr wird nicht erhoben.
  3. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen (§ 288 Abs. 2 BGB). Der Anbieter kann den Mandanten bis zum Zahlungseingang sperren.

§ 6 Verfügbarkeit

  1. Der Anbieter bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit, sichert jedoch keine bestimmte Verfügbarkeit oder Renderdauer zu. Der Dienst ist von Drittanbietern abhängig, insbesondere vom Anbieter des KI-Modells und vom Hosting. Für deren Verhalten haftet der Anbieter nach den gesetzlichen Regeln; § 9 bleibt unberührt.
  2. Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durchgeführt und, soweit planbar, angekündigt.
  3. Während eines Ausfalls verbrauchte Bilder gibt es nicht: Nur fertige Renders werden dem Kontingent belastet. Ist der Dienst innerhalb eines Abrechnungsmonats an mehr als drei aufeinanderfolgenden Tagen nicht nutzbar, verlängert sich der bezahlte Abrechnungsmonat auf Verlangen des Händlers um die Ausfalltage. Gesetzliche Rechte des Händlers, insbesondere auf Minderung, Schadensersatz oder Kündigung, bleiben davon unberührt und gelten auch bei kürzeren Ausfällen.

§ 7 Pflichten des Händlers

  1. Der Händler ist gegenüber seinen Endkunden datenschutzrechtlich Verantwortlicher. Er schließt mit dem Anbieter den Auftragsverarbeitungsvertrag und ergänzt seine Datenschutzerklärung um die Verarbeitung durch Hyperlizer, einschließlich der Übermittlung an den Unterauftragsverarbeiter OpenAI.
  2. Der Händler zeigt seinen Endkunden vor dem Upload Nutzungshinweise an (der Anbieter stellt Mustertexte bereit), die mindestens enthalten: Zweck der Verarbeitung, Übermittlung an OpenAI, Löschung der Fotos im Regelfall spätestens 24 Stunden nach dem Hochladen (stündlicher Löschlauf ab 23 Stunden), Speicherung von Protokollen zur Missbrauchserkennung bei OpenAI für regelmäßig bis zu 30 Tage, Bedingungen des Teilens (90 Tage öffentlich, Hinweis auf Kennzeichen und Personen), die freiwillige Bildfreigabe und den Charakter des Ergebnisses als Visualisierung.
  3. Der Händler stellt sicher, dass nur Fotos hochgeladen werden, an denen der Endkunde die erforderlichen Rechte hat, und dass keine rechtswidrigen Inhalte verarbeitet werden.
  4. Der Händler pflegt seinen Katalog (Folienbezeichnungen, Farbmuster, Produktlinks) und stellt sicher, dass er keine Rechte Dritter verletzt.
  5. Der Händler darf den Dienst nicht an Dritte weitervermieten, die Schnittstelle nicht über die bereitgestellten Plugins bzw. das Widget hinaus automatisiert nutzen und keine Maßnahmen zur Umgehung von Limits ergreifen.

§ 8 Nutzungsrechte

  1. Der Anbieter räumt dem Händler für die Vertragsdauer das einfache, nicht übertragbare Recht ein, Plugin bzw. Widget auf den benannten Domains einzusetzen.
  2. An den erzeugten Renders erhält der Endkunde das Recht, sie privat zu nutzen und zu teilen. Ein öffentliches Teilen durch den Endkunden erlaubt dem Händler keine Werbenutzung. Der Händler darf ein Render nur dann für eigene Werbung verwenden, wenn der Endkunde dafür im Visualizer ausdrücklich ein eigenes Häkchen gesetzt hat, in dem der Händler namentlich genannt ist. Der Anbieter stellt diese Freigabe technisch bereit und weist die erteilten Zwecke im Kundenbereich aus.
  3. Der Anbieter darf ein Render nur weiterverwenden, soweit der Endkunde ihm dafür im Visualizer eine eigene Einwilligung erteilt hat (Verbesserung des Dienstes und/oder Werbung für Hyperlizer). Insoweit ist der Anbieter datenschutzrechtlich Verantwortlicher und nicht Auftragsverarbeiter. Ohne eine solche Einwilligung wird das Render mit dem nächsten Löschlauf ab 23 Stunden entfernt; hat der Endkunde es geteilt, gilt stattdessen die Frist von 90 Tagen. Sind Personen erkennbar, wird ausschließlich eine Fassung verwendet, in der sie unkenntlich gemacht sind.
  4. Rechte an Marken, Folienbezeichnungen und Produktbildern verbleiben bei den jeweiligen Inhabern.

§ 9 Haftung

  1. Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
  2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, höchstens jedoch auf die Vergütung der letzten 12 Monate.
  3. Unbeschadet der Absätze 1 und 2 haftet der Anbieter nicht für Abweichungen zwischen Render und tatsächlicher Folierung, für Kaufentscheidungen von Endkunden auf Basis eines Renders oder für Inhalte, die Endkunden hochladen oder teilen. Die unbeschränkte Haftung nach Absatz 1 bleibt in jedem Fall unberührt.
  4. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

§ 10 Laufzeit, Kündigung, Sperrung

  1. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und verlängert sich jeweils um einen Monat. Beide Seiten können ihn ohne Angabe von Gründen in Textform zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats kündigen; eine Mindestlaufzeit besteht nicht. Mit dem Vertrag endet auch die Logo-Option; ein noch offener anteiliger Differenzbetrag aus einem Paketwechsel wird mit der Schlussrechnung abgerechnet.
  2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Händler gegen § 7 verstößt oder mit einer Zahlung mehr als 30 Tage in Verzug ist.
  3. Bei Missbrauchsverdacht darf der Anbieter den Mandanten vorübergehend sperren und informiert den Händler unverzüglich.
  4. Nach Vertragsende werden Mandantendaten innerhalb von 30 Tagen gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Kürzere Fristen bleiben kürzer: Endkunden-Fotos werden weiterhin im Regelfall spätestens 24 Stunden nach dem Hochladen gelöscht, geteilte Bilder nach 90 Tagen. Das Vertragsende verlängert keine dieser Fristen.

§ 11 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Krefeld, sofern der Händler Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
  3. Änderungen dieser Bedingungen teilt der Anbieter dem Händler in Textform mit. Sie gelten als angenommen, wenn der Händler nicht innerhalb von vier Wochen widerspricht; auf diese Folge wird in der Mitteilung hingewiesen. Für den bei Zugang der Mitteilung laufenden Abrechnungsmonat gelten die bisherigen Bedingungen. Die Zustimmungsfiktion gilt nur für Änderungen, die den Vertrag an geänderte Technik, Rechtslage oder Abläufe anpassen, ohne die Rechte des Händlers zu verkürzen. Sie gilt insbesondere nicht für Preiserhöhungen, für Änderungen des Leistungsumfangs zulasten des Händlers und nicht für Änderungen der Haftung, der Kündigungsregeln oder der datenschutzrechtlichen Pflichten; solche Änderungen bedürfen seiner ausdrücklichen Zustimmung. Stimmt er nicht zu, kann jede Seite zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats kündigen.
  4. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

© 2026 BlackHexagon UG (haftungsbeschränkt) · Hyperlizer

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